Medizinische Begutachtung

Die Sozialmedizinische Untersuchungsstelle Am Lindenbaum ist ein unabhängiges privates Dienstleistungsunternehmen für medizinische Begutachtung.

Wir stellen unsere medizinische Kompetenz und unser Fachwissen, u. a. in Form von medizinischen Gutachten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Gerichten und Privatpersonen zur Verfügung.

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Für umfassende Informationen rund um die medizinische Begutachtung beachten Sie bitte die nachfolgenden Beiträge:

  • Wann und warum ist eine Begutachtung erforderlich?

  • Wie läuft die medizinische Begutachtung ab?

  • Wie können Sie zu einer erfolgreichen Begutachtung beitragen?

Grund der Begutachtung

Wann und warum ist eine Begutachtung erforderlich?

  • Anlass für eine Begutachtung können körperliche oder seelische Unfallfolgen, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, oder eine Behinderung sein.

    Um eine Leistung oder Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist die Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.

    Auch in der Sozialgerichtsbarkeit kann eine Begutachtung notwendig werden, hier geht es z. B. um die Einschätzung einer Behinderung oder der Erwerbsfähigkeit.

  • Wie läuft die Begutachtung ab?

Ablauf der medizinischen Begutachtung

Die/der mit der Begutachtung beauftragte Fachärztin/Facharzt, bittet Sie, den Unfall oder die Vorgeschichte Ihrer Krankheit ausführlich zu erzählen. Vielleicht haben Sie auch schon einen Fragebogen zur Krankheitsvorgeschichte zu Hause ausgefüllt. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert Ihren Vortrag und gibt diesen mit den von Ihnen geschilderten Worten im Gutachten wieder. Im Gegensatz zum normalen Arztbesuch steht Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung, um ausführlich von Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und Ihren Beschwerden zu berichten. Daran schließt sich die Untersuchung oder – bei psychiatrischen Untersuchungen – eine Exploration an. Die körperliche Untersuchung bezieht den geschädigten Körperteil und die angrenzenden Regionen ein. Da häufig ein Entkleiden bis auf die Unterwäsche erforderlich ist, bevorzugen es manche Probanden, eine Badehose oder einen Bikini anzuziehen.

Nach Abschluß werden die technischen Befunde ausgewertet, z.B. Röntgenaufnahmen, Computertomographie oder Kernspintomographien. Bei Gelenkerkrankungen werden in der Regel Ultraschalluntersuchungen ausgeführt. Um eine Strahlenbelastung zu vermeiden, werden Röntgenaufnahmen nur in Ausnahmefällen angefertigt.

Die erhobenden Befunde der Untersuchung werden mit Ihnen besprochen. Oft läßt sich allerdings das Ergebnis der Begutachtung noch nicht entgültig mitteilen, da die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden müssen. Gelegentlich ist es auch erforderlich, daß Sie weitere Kopien der Originalbefunde nachreichen.

Bei allen Begutachtungen auf orthopädisch/chirurgischen Fachgebiet können Sie sich zur Untersuchung von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Bei den psychiatrischen Begutachtungen erfolgt die Befragung und Exploration unter vier Augen.

Das fertig gestellte Gutachten wird dem Auftraggeber, dem Gericht, oder z.B. einem Rechtsanwalt zugesandt. Selbstverständlich hat der Proband das Recht, das Gutachten einzusehen und vom Auftraggeber eine Kopie zu erhalten. Wir legen großen Wert auf Transparenz. Sie, Ihr Arzt oder Rechtsanwalt sollen die Möglichkeit haben das Gutachten zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber Ihnen das Gutachten nicht unaufgefordert zusendet, bitten Sie diesen um eine Kopie.

Schweigepflicht

  • Eine Begutachtung ist nur möglich, wenn Sie den begutachtenden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber entbinden. Nur dann darf der Gutachter seine Expertise an den Auftraggeber weiterleiten. Da auch Berichte Ihrer behandelnden Ärzte herangezogen werden, müssen Sie auch diese von der Schweigepflicht entbinden, soweit es für die Erfüllung des Gutachtenauftrages erforderlich ist.

Die erfolgreiche medizinische Begutachtung

Wie können Sie zu einer Begutachtung beitragen?

Bitte bringen Sie alle medizinischen Unterlagen mit, die für die Begutachtung wesentlich sind. Hierbei handelt es sich um:

  • Entlassungsberichte aus stationären Behandlungen

  • Fachärztliche Befunde

  • Befunde bildtechnischer Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT)

  • Laborbefunde

  • Operationsberichte, einschließlich der feingeweblichen Befunde

  • Entlassungsberichte aus Reha-Einrichtungen

  • Originale der Röntgenaufnahmen, Computertomographien, Kernspintomographien

  • Unterlagen der Berufsgenossenschaften, sofern es sich um die Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls handelt

  • Rentenbescheide

  • Bescheide des Versorgungsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht

Terminbestätigung

Nachdem Sie Ihre Einladung mit einem Termin in unserem Haus erhalten haben, ist es erforderlich diesen Termin verbindlich zu bestätigen. Zur eindeutigen Zuordnung benötigen wir von Ihnen lediglich die Patienten ID und zum Abgleich Ihr Geburtsdatum.

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